Ein Satz im Gesetz regelt, wer zahlt. Die Praxis regelt er nicht.
§ 1968 BGB besteht aus sieben Wörtern. Bestattungspflicht, Kostentragung und Auftragserteilung sind drei verschiedene Ebenen, und sie treffen nicht zwingend dieselbe Person.
Wer nach dem Gesetz zahlt, wer bestatten muss und wann eine Kostenübernahme möglich ist.
§ 1968 BGB besteht aus sieben Wörtern. Bestattungspflicht, Kostentragung und Auftragserteilung sind drei verschiedene Ebenen, und sie treffen nicht zwingend dieselbe Person.
Das gesetzliche Sterbegeld wurde 2004 ersatzlos gestrichen. Geblieben ist § 74 SGB XII, und der funktioniert grundlegend anders, als Werbung gelegentlich nahelegt.
Die Ausschlagung wirkt auf das Erbrecht. Auf die Bestattungspflicht der Länder wirkt sie nicht. Dazu sechs Wochen Frist und eine Unterschrift, die alles zunichtemacht.
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